- die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft
- арт.
юр. отмена семейной общности, фактическое прекращение брака
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Aufhebung — Widerruf; Beendigung; Zurücknahme; Erlass; Auflösung; Annullierung; Außerkraftsetzung; Kündigung; Abrogation; Abschaffung; Beseitigung; … Universal-Lexikon
Inhalt und Interpretation der unendlichen Geschichte — Dies ist eine ausführliche Inhaltsangabe mit Interpretation des Romans Die unendliche Geschichte von Michael Ende. Das Werk ist ein zugleich märchenhafter, phantastischer und romantischer Bildungsroman[1] und gehört inzwischen zu den neuen… … Deutsch Wikipedia
Ehescheidung — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… … Deutsch Wikipedia
Geschieden — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… … Deutsch Wikipedia
Scheidungsurkunde — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… … Deutsch Wikipedia
Zerrüttungsprinzip — Die Scheidung ist eine formelle, juristische Auflösung einer Ehe. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände, wobei Scheidung nicht in allen Rechtssystemen möglich ist, und die… … Deutsch Wikipedia
Ehescheidung (Österreich) — Scheidung oder Ehescheidung bezeichnet im Recht Österreichs die formelle juristische Auflösung einer Ehe. Inhaltsverzeichnis 1 Internationale Zuständigkeit 2 Kollisionsrecht 3 Materielles Recht … Deutsch Wikipedia
Eherecht — Ehe|recht 〈n. 11; unz.〉 alle staatl. u. kirchl. Rechtsbestimmungen über die Ehe * * * Ehe|recht, das (Rechtsspr.): 1. <o. Pl.> die Ehe regelndes Recht. 2. eines der Rechte, die verheirateten Personen zustehen. * * * Eherecht, die sich auf … Universal-Lexikon
Eherecht — Eherecht, der Inbegriff der auf die Ehe sich beziehenden rechtlichen Vorschriften. Durch das Bürgerliche Gesetzbuch und seine Nebengesetze hat das E. eine völlig neue Gestaltung erhalten. Seit Neujahr 1900 galten für die persönlichen Verhältnisse … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Scheidung [2] — Scheidung, soviel wie Ehescheidung (s. Eherecht, S. 406, V). S. von Tisch und Bett, Bezeichnung für die bloße Beseitigung des ehelichen Zusammenlebens, ohne daß dadurch das Band der Ehe gelöst wird und eine Wiederverheiratung möglich ist. Diese… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Testament [1] — Testament (lat., von testari, bezeugen, beurkunden), letzter Wille, bisher jede letztwillige einseitige Verfügung, in der jemand für den Fall seines Todes sich einen oder mehrere Erben ernennt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche… … Meyers Großes Konversations-Lexikon